ZAHNERSATZ AUS KERAMIK: WAS ZAHLT DIE KRANKENKASSE?

KASSENLEISTUNGEN FÜR METALLFREIEN ZAHNERSATZ AUS KERAMIK UND ZIRKON

Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherungen beim Zahnersatz

Die rasanten Entwicklungen in Forschung und Wissenschaft haben auch in der Zahnheilkunde enorme Innovationen hervorgebracht, besonders in Bezug auf Werkstoffe für metallfreiem Zahnersatz aus Keramik und Zirkon, computergestützte 3D-Implantatplanung, digitale Zahnmedizin /CAD-CAM-Technik, Hochleistungs-Röntgendiagnostik/DVT sowie diagnostische Aufbissschienen für die Funktionsdiagnostik.

Diese Entwicklungen tragen eindeutig zu besseren Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten für die Patienten bei. Und diese erheben zu Recht Anspruch auf eine optimale Versorgung nach allen Regeln der zahnärztlichen Kunst, das heißt nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens - lege artis!

Denn wer wünscht sich nicht passgenaue Vollkeramikkronen oder Teilkronen, Inlays, Onlays und Veneers oder biokompatible, gut verträgliche Zirkonimplantate mit perfekt angepasstem Zahnersatz aus Vollkeramik, mittels sicherer und minimalinvasiver Verfahren?

Leider und sehr zum Nachteil der Patienten, wird die Erstattungspraxis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) diesen berechtigten Ansprüchen nicht gerecht, obwohl enorme Beiträge der Versicherten in das System fließen und damit Milliardengewinne erzielt werden.

Für die Kostenerstattung für Zahnersatz aus Vollkeramik und Zirkon gilt ein sogen. „befundorientierter Festzuschuss“. Das bedeutet, dass in der zahnärztlichen Untersuchung der Gebisszustand, vorhandene Kronen, Brücken, Zahnlücken, nicht erhaltungswürdige Zähne etc. festgestellt werden. Die Leistung der Krankenkasse richtet sich nun nach einer für den jeweiligen Befund vorgesehenen Regelversorgung. Und diese orientiert sich an dem Grundsatz: „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“. Von den Durchschnittskosten für Zahnersatz bezahlen die Kassen 60 Prozent, der Rest muss als Eigenanteil selbst bezahlt werden. Bei nachweisbarer Führung eines Bonusheftes bezahlt die Krankenkasse zwischen 70-75 Prozent.

Zahnersatz aus Keramik: Was zahlt die Krankenkasse?
Bildquelle: ©GZFA

Was bezahlen die Krankenkassen für metallfreien Zahnersatz?

Leider entscheiden die gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Bezahlung von Zahnersatz aus rein wirtschaftlichem Interesse, ohne Rücksicht auf die therapeutische Freiheit des behandelnden Zahnarztes und die informierte Patientenentscheidung. Denn nur der Zahnarzt ist in der Lage zu entscheiden, welche Leistungen fachlich notwendig sind und zudem ist er ethisch verpflichtet, seinen Patienten die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen. Über die geplanten Maßnahmen, die geeigneten Materialien sowie Kosten, informiert der Heil- und Kostenplan des Zahnarztes sowie der Kostenvoranschlag des kooperierenden Dentallabors.

Welche Leistungen werden von den Kassen bezahlt, welche nicht?

  • Nur keramische Verblendungen von Kronen werden nach der Zuschussregelung erstattet.

  • Vollkeramikkronen und Zirkonkronen sind eine reine Privatleistung.

  • Für Brücken und Prothesen gilt die Zuschussregelung.

  • Veneers werden als kosmetische Leistung eingestuft und nur individuell mit „medizinischer Begründung“ als Zahnersatz bezuschusst.

  • Bei Keramikinlays bezahlt die Krankenkasse die vorausgehende Kariesbehandlung mit örtlicher Betäubung, wie bei einer Füllungstherapie mit Amalgam. Der Preisunterschied zum Inlay aus Keramik muss selbst bezahlt werden; dies entspricht meist Eigenkosten in Höhe von mehreren Hundert Euro.

Die Erstattungspraxis der GKVs geht damit völlig an den medizinischen Entwicklungen und den berechtigten Ansprüchen der Versicherten vorbei und degradiert die Zahnheilkunde immer mehr zur reinen „Reparaturzahnmedizin.“

Nicht umsonst fordert Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer von der Universität Greifswald die Kostenträger dazu auf, ihre Erstattungspraxis zu ändern:
„Die Kostenerstattung muss sich nach den objektiven wissenschaftlichen Erkenntnissen richten, vor allem, mit diesen Schritt halten, und sich nicht nur an einmal festgelegten GOZ- oder BEMA-Positionen orientieren.“

Lösung für Kassenpatienten: Zahnzusatzversicherung für metallfreien Zahnersatz

Im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen, bieten Private Krankenversicherungen diverse Tarife für die zahnärztliche Versorgung auch beim Zahnersatz. Je nach Tarif können bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet werden.

Um vergleichbare Leistungen für eine hochwertige Zahnersatzversorgung mit ästhetischen, metallfeien Materialien aus Keramik und Zirkonkeramik zu erhalten, können Sie sich auch als Kassenpatient die Mehrkosten über eine private Zahnzusatzversicherung absichern. Das unabhängige Portal TEST-Zahnzusatzversicherung liefert Ihnen eine vergleichende Übersicht über alle zahnärztlichen Behandlungen mit Preis-Leistungs-Vergleich der besten Tarife und Tarifkombinationen.

Zu beachten ist dabei, dass nur die rechtzeitige Vorsorge sinnvoll ist, denn vorerkrankte und vorbehandelte Zähne werden mit Risikozuschlägen oder Wartezeiten belegt. Zudem steigen die monatlichen Beiträge mit zunehmendem Einstiegsalter. Idealerweise erfolgt der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Zahnersatz bereits im jugendlichen Alter, da sind die Zähne im Regelfall noch gesund und die Versicherungsbeiträge noch gering.